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Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2)Umsetzung muss bis 17.10.2024 erfolgen

Ist mein Unternehmenvon NIS 2 betroffen?

Headcount mind. 50

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Jahresumsatz/Jahresbilanz von über EUR 10 Mio.

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Unternehmen fällt in einen von 18 bestimmten Sektoren

Was ist das Ziel von NIS2?

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Die NIS-2-Richtlinie trat am 16.1.2023 in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten der EU bis 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ist eine Aktualisierung der Richtlinie aus dem Jahr 2016, die die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen regelt. Das Ziel ist, die Sicherheitsanforderungen und das Sicherheitsniveau in diesen Bereichen EU-weit zu erhöhen.

Mit der Umsetzung der aktualisierten Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Unternehmen besser gegen Cyberkriminalität gewappnet sind und digitale Produkte noch sicherer in der Verwendung werden.

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